
Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl 2025
Die Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl am 8./9. November 2025 liegt von Donnerstag, 25.09.2025 bis einschließlich Freitag, 03.10.2025 im Pastoralbüro, Dorfstraße 1, 40667 Meerbusch , täglich von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsicht der eigenen personenbezogenen Daten der Wahlberechtigten aus.
Insoweit haben die Wahlberechtigten das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer eigenen personenbezogenen Daten zu prüfen.
Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten sind während der Auslegungsdauer unter Angabe der Gründe in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand einzulegen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig. Zur Erhebung des Einspruchs ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde berechtigt.
Eine Kopie der Bekanntmachung können Sie hier einsehen.