Prävention von sexualisierter Gewalt

Seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Jahr 2010 hat die katholische Kirche die Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt intensiviert. Maßnahmen, um Missbrauch vorzubeugen oder ihn zu erkennen und zu beenden, sind zum integralen Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen geworden.

Einige dieser Maßnahmen sind verpflichtende Schulungen für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin Kindertageseinrichtungen, in Kirche und in Seelsorge sowie für ehrenamtlich Tätige, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.

Hier gibt es zwei Formen:

  • Basis für alle, die aktionsweise Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben (ohne Übernachtung). Für alle gilt außerdem die Verpflichtung, aktuelle polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen, mit denen bereits bekannte Anschuldigungen nachgewiesen werden könnten.
  • Basis Plus für alle Engagierten, die regelmäßigen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben und/oder Übernachtungen durchführen.

Mit der Erarbeitung eines Institutionellen Schutzkonzeptes geht das Erzbistum Köln nun noch einen Schritt weiter. Hierunter versteht man die gebündelten Bemühungen eines Trägers um die Prävention von sexualisierter Gewalt.

Es ist der ganzheitliche Ansatz, der auf der Basis einer Grundhaltung von „Wertschätzung und Respekt“ mit dem Ziel und unter dem Dach einer „Kultur der Achtsamkeit“ die verschiedenen präventiven Maßnahmen in Beziehung zueinander bringt. (Grafik Haus, s. o.)

Eine Arbeitsgruppe von Verantwortlichen aus der Kinder- und Jugendarbeit hat im Jahr 2018 ein solches Konzept für die Kirchengemeinde entwickelt. Begleitet wurde der Prozess von der früheren Jugendreferentin Katrin Kreuer, die vom Kirchenvorstand zur Präventionsfachkraft der Gemeinde ernannt wurde. Unsere heutige Jugendreferentin Frau Schillings wird ab Frühjahr 2023 Präventionsfachkraft der Gemeinde sein.

Das Institutionelle Schutzkonzept der Kirchengemeinde kann hier eingesehen werden: Institutionelles Schutzkonzept der katholischen Kirchengemeinde St. Mauritius & Heilig Geist (Link einfügen)

Es soll lebendig gehalten werden und lebt von Rückmeldungen und Nachfragen aus der Gemeinde. Frau Schillings freut sich über Ihre E-Mail!

Neben den pfarrinternen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern hat der Kardinal auf Ebene des Erzbistums Köln weitere Ansprechpersonen beauftragt. Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.

Wenn also ein Minderjähriger von sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung berichtet oder man die Vermutung hat, dass ein Kind oder Jugendlicher Opfer sexualisierter Gewalt geworden ist, sind sie zuständig und können benachrichtigt werden.

Sie müssen benachrichtigt werden, sobald eine begründete Vermutung gegen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter oder ehrenamtlich Engagierten der Kirchengemeinde geäußert wird bzw. vorliegt.

Losgelöst von der kircheninternen Prüfung und dem nachfolgendenden Verfahren werden im Falle eines Straftatverdachts selbstverständlich auch die staatlichen Strafverfolgungsbehörden von den beauftragten Ansprechpersonen involviert.

Hier finden Sie Informationen des Erzbistums Köln zu Verfahrenswegen und Interventionen bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene.

Weitere Informationen rund um das Thema „Prävention im Erzbistum Köln“ finden Sie hier.

Welche Schritte der Aufarbeitung das Erzbistum Köln unternimmt, finden Siehier.

Lassen Sie uns gegenüber Menschen, die das Kindeswohl nicht im Blick haben, ein klares Zeichen setzen:

Ihr habt bei uns keinen Platz! Wir zeigen: Bei uns gibt es ein enges Netz der Achtsamkeit und Aufmerksamkeit!

Kontakt:

Pia-Sophie Schillings | Jugendreferentin

Telefon: 0172/7789034
E-Mail: pia-sophie.schillings@smhg.eu